Bildungszentrum St. Peter am Kammersberg
Dr. Karina Barthel
Ärztin für Allgemeimedizin
Zusatzausbildungen im Bereich Ernährungsmedizin und orthomolekulare Medizin
Laut § 66 Schulunterrichtsgesetz (SchUG) müssen sich alle Schüler:innen einmal jährlich einer Untersuchung durch die Schulärztin bzw. den Schularzt unterziehen. Zweck dieser Untersuchung ist die Feststellung der Eignung für den Schulbesuch, es erfolgt eine genaue, aber keine vollständige medizinische Vorsorgeuntersuchung des Kindes. Bei der Untersuchung kann zum Beispiel auch eine Kontrolle des Impfstatus (mit eventueller Empfehlung zum Nachholen versäumter Impfungen) erfolgen.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden manchmal Hinweise auf mögliche Erkrankungen gefunden, die zwar die Schultauglichkeit nicht beeinflussen, jedoch eine weitere Abklärung oder sogar Behandlung notwendig machen. Alle Schüler:innen, bei denen Auffälligkeiten erkannt werden oder bei denen eine weitere Abklärung medizinisch empfohlen ist, werden durch die Schulärztin bzw. den Schularzt darüber im Rahmen der Behandlung informiert. Weiters wird der Schülerin oder dem Schüler eine entsprechende schriftliche Information für die Eltern mit den empfohlenen Abklärungsschritten mitgegeben. Sollte Ihr Kind einen solchen Zettel mit nach Hause bekommen haben, ersuchen wir Sie, diesen nach durchgeführter Abklärung wieder an die Schulärztin bzw. den Schularzt zu retournieren.